Die Regionalregierung hat am Montag (08.06.2026) die Entscheidung der Europäischen Kommission, ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien wegen des sogenannten Passagierregisters einzuleiten, begrüßt und versichert, dass Brüssel damit die Kritik bestätigt, die die Regionalregierung seit Beginn der Legislaturperiode an dieser Regelung geäußert hatte.
Wie das Ministerium für Tourismus mitteilte, hält die Europäische Kommission das Königliche Dekret 933/2021 für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht und den Datenschutzbestimmungen, da sie die von Touristen geforderten personenbezogenen Daten als „übermäßig und unverhältnismäßig“ erachtet.
Das Reiseregister in Spanien ist ein obligatorisches System zur Übermittlung von Daten über Personen, die in touristischen Einrichtungen oder Ferienwohnungen untergebracht sind, und ist für die staatlichen Sicherheitskräfte und -behörden bestimmt.
Der Tourismusminister, Jaume Bauzà, erinnerte daran, dass die Regionalregierung diese Regelung von Anfang an abgelehnt und technische sowie formale Einwände vorgebracht habe, in denen sie darauf hinwies, dass die Vorschrift gegen den Rechtsrahmen der Europäischen Union, insbesondere gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verstoße.
Bauzà erklärte, dass die europäische Entscheidung der Regionalregierung und dem Tourismussektor der Inseln Recht gibt, die monatelang die Einführung des Registers aufgrund der damit verbundenen Verpflichtungen für Hotels, Reisebüros, Reiseveranstalter und Buchungsplattformen in Frage gestellt hatten.
Dem Minister zufolge zwang die Regelung die Tourismusunternehmen zu erheblichen Investitionen, um sich an die neuen Anforderungen anzupassen, und stellte eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre der Kunden dar.
Das Ministerium hat darauf hingewiesen, dass die Balearen weiterhin ein qualitativ hochwertiges Tourismusmodell verteidigen werden, das geordnet ist und das internationale Recht sowie die Rechtssicherheit der Betreiber und Besucher achtet.
Quelle: Agenturen




